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Lieferkettengesetz verlangt erste berichte für 2022

Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz gilt ab 1.1.2023. Damit müssen Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeiter  bereits über das Geschäftsjahr 2022 einen ersten Rechenschaftsbericht in Sachen Menschenrechte, Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und Umweltschutz ablegen, wenn Sie beispielsweise mit Februar bilanzieren. Und zwar für das eigene Unternehmen und die unmittelbaren Lieferanten.

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Dabei will die zuständige Behörde bei den berichtspflichtigen Konzernen hart durchgreifen: Neues Lieferkettengesetz ab 2023: „Wir verlangen von den Unternehmen nichts Unmögliches“ (wiwo.de)

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Ab dem Geschäftsjahr 2023 gilt das auch für deutsche Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern. 

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Strenger wird es dann mit dem europäischen Lieferkettengesetz. Und zwar in mehrfacher Hinsicht: Es adressiert Unternehmen mit 500 bzw. 250 Mitarbeiter, will das Risikomanagement auf mittelbare Lieferanten erweitern und schließlich auch noch Schadenersatzansprüche möglich machen.

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Workshop zum Lieferkettengesetz:
"Das Lieferkettengesetz im Maschinenbau - was tun, wenn Ihr Kunde Bericht erstatten muß?"

Mehr zum gesetz ...

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Das Lieferkettengesetz & Einkauf 4.0-Tools für den Maschinenbau

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5 Tipps, die Ihnen die Umsetzung des Lieferkettengesetzes erleichtern

Interessante Veröffentlichungen der BAFA

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Handreichung: Risiken ermitteln, gewichten und priorisieren

Fragenkatalog: Die BAFA veröffentlicht 437 Kontrollfragen zum Lieferkettengesetz

lieferanten weltweit betroffen
 

Wir bieten Ihnen:
1. Erstanalyse mit Fahrplan für Ihr Unternehmen
2. Unterstützung bei der Umsetzung

3. Digitale Fragebögen für Lohnfertiger, Einsatz von Prognosetools & digitalen Schulungsmöglichkeiten

Roadmap - schritt für schritt 
sorgfaltspflichten umsetzen!

Wir erstellen gemeinsam mit Ihnen Ihren Zeit-Maßnahmenplan für das Lieferkettengesetz und begleiten Sie bei der Umsetzung, für die Sie - je nach Firmengröße - etwa 1,5 Jahre einplanen müssen.

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Die wichtigsten Schritte:

  • Planung des Gesamtprozesses und seiner Teilprozesse

  • Erstellen einer Grundsatzerklärung

  • Supply Chain- und Kundenanalyse

  • Risikomanagement für CSR-Risiken entwickeln

  • CSR-Kommunikationsstrategie entwickeln

  • Beschwerdemanagement ermöglichen


Arbeitsschutzrisiken bei Lohnfertigern

Wir erfassen die Maschinenparkdaten Ihrer Metall- und Kunststoffbearbeiter

Fragen Risiken und Zertifikate zu § 2 (5) und (9) ab 

wie gehen ihre lieferanten mit Arbeitsschutz-risiken um?

 

Viele vom Lieferkettengesetz verlangte Risiken können mit KI-Tools ermittelt werden. Doch für folgende Risiken erfordert es eine Detailanalyse: 

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§ 2 (5) Arbeitsschutz und Gesundheit:

Sicherheitsstandards an der Maschine

Schutzmaßnahmen - Schutzbrillen, -handschuhe

Arbeitsorganisation - Arbeitszeiten und Ruhepausen

Ausreichende Ausbildung und Unterweisung von Beschäftigten an Maschinen

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§ 2 (9) Umweltschutz: 

Bodenveränderung, Gewässerverunreinigung, Luftverunreinigung

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Der Gesetzgeber erwartet von Ihnen als Sorgfaltspflicht, dass Sie diese Risiken erkennen und anschließend minimieren können. Im Gegensatz zu vielen Risiken, die man über Prognosetools und KI scannen kann, müssen diese firmeninternen Risiken einzeln erfasst werden. 

 

Daher digitalisieren wir für Sie den Maschinenpark Ihrer Lohnfertiger und fragen den Umgang mit den entsprechenden Risiken ab.

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