Lieferkettengesetz verlangt erste berichte für 2022
Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz gilt ab 1.1.2023. Damit müssen Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeiter bereits über das Geschäftsjahr 2022 einen ersten Rechenschaftsbericht in Sachen Menschenrechte, Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und Umweltschutz ablegen, wenn Sie beispielsweise mit Februar bilanzieren. Und zwar für das eigene Unternehmen und die unmittelbaren Lieferanten.
Dabei will die zuständige Behörde bei den berichtspflichtigen Konzernen hart durchgreifen: Neues Lieferkettengesetz ab 2023: „Wir verlangen von den Unternehmen nichts Unmögliches“ (wiwo.de)
Ab dem Geschäftsjahr 2023 gilt das auch für deutsche Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern.
Strenger wird es dann mit dem europäischen Lieferkettengesetz. Und zwar in mehrfacher Hinsicht: Es adressiert Unternehmen mit 500 bzw. 250 Mitarbeiter, will das Risikomanagement auf mittelbare Lieferanten erweitern und schließlich auch noch Schadenersatzansprüche möglich machen.
Interessante Veröffentlichungen der BAFA
Handreichung: Risiken ermitteln, gewichten und priorisieren
Fragenkatalog: Die BAFA veröffentlicht 437 Kontrollfragen zum Lieferkettengesetz
lieferanten weltweit betroffen
Industriemagazin: Lieferkettengesetz - wie betrifft es österreichische Unternehmen?
Roadmap - schritt für schritt
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Wir erstellen gemeinsam mit Ihnen Ihren Zeit-Maßnahmenplan für das Lieferkettengesetz und begleiten Sie bei der Umsetzung, für die Sie - je nach Firmengröße - etwa 1,5 Jahre einplanen müssen.
Die wichtigsten Schritte:
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Planung des Gesamtprozesses und seiner Teilprozesse
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Erstellen einer Grundsatzerklärung
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Supply Chain- und Kundenanalyse
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Risikomanagement für CSR-Risiken entwickeln
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CSR-Kommunikationsstrategie entwickeln
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Beschwerdemanagement ermöglichen
wie gehen ihre lieferanten mit Arbeitsschutz-risiken um?
Viele vom Lieferkettengesetz verlangte Risiken können mit KI-Tools ermittelt werden. Doch für folgende Risiken erfordert es eine Detailanalyse:
§ 2 (5) Arbeitsschutz und Gesundheit:
Sicherheitsstandards an der Maschine
Schutzmaßnahmen - Schutzbrillen, -handschuhe
Arbeitsorganisation - Arbeitszeiten und Ruhepausen
Ausreichende Ausbildung und Unterweisung von Beschäftigten an Maschinen
§ 2 (9) Umweltschutz:
Bodenveränderung, Gewässerverunreinigung, Luftverunreinigung
Der Gesetzgeber erwartet von Ihnen als Sorgfaltspflicht, dass Sie diese Risiken erkennen und anschließend minimieren können. Im Gegensatz zu vielen Risiken, die man über Prognosetools und KI scannen kann, müssen diese firmeninternen Risiken einzeln erfasst werden.
Daher digitalisieren wir für Sie den Maschinenpark Ihrer Lohnfertiger und fragen den Umgang mit den entsprechenden Risiken ab.